Seeliegenschaft kaufen

Daniel Dalla Corte • 19. Mai 2026

Seeliegenschaft kaufen: Was Sie rechtlich beachten müssen


Lesezeit: ca. 9 Minuten  |  Stand: 12. Mai 2026  |  Von Daniel Dalla Corte

Eine Seeliegenschaft in der Schweiz zu kaufen ist rechtlich komplexer als ein gewöhnlicher Hauskauf. Sie stossen auf den Gewässerraum gemäss Bundesrecht (mindestens 20 Meter Uferstreifen ab Uferlinie), auf kantonale Uferschutzpläne, auf Konzessionen für Bootshäuser und Stege, sowie auf die Lex Koller für ausländische Käufer, deren Verschärfung seit dem 15. April 2026 in der Vernehmlassung ist. Wer eine Seeliegenschaft am Bodensee oder einem Schweizer See erwerben will, sollte früh eine fachkundige Abklärung einholen. Von Daniel Dalla Corte, Ermatingen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Im Gewässerraum gilt ein grundsätzliches Bauverbot. Bei Seen über 0,5 Hektaren Wasserfläche müssen 20 Meter ab Uferlinie freigehalten werden.
  • Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten im Gewässerraum sind durch die Besitzstandsgarantie geschützt.
  • Bootshäuser, Stege und Hafenanlagen brauchen eine kantonale Konzession (Wasserrechtsverleihung).
  • Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) seit 1. Januar 2025 schreibt energetische Mindeststandards auch bei Sanierungen vor.
  • Die Lex Koller schränkt den Erwerb von Wohnimmobilien durch Personen im Ausland ein. Eine Verschärfung ist seit dem 15. April 2026 in der Vernehmlassung, die bis 15. Juli 2026 läuft.
  • Wichtigste Prüfdokumente vor dem Kauf: Grundbuchauszug, ÖREB-Kataster, Gewässerraumplan, Uferschutzplan, Konzessionsanmerkungen.


Wenn ein Bauherr mir gegenüber sagt, er wolle ein Haus am See kaufen, schaue ich ihn an und frage zurück: ‚Haben Sie schon einen Anwalt?‘ Das ist nicht zynisch gemeint. Es ist die ehrlichste Frage, die ich am Anfang eines solchen Projekts stellen kann. Eine Seeliegenschaft ist nicht einfach ein Haus mit Aussicht. Sie ist ein Geflecht aus Bundesrecht, Kantonsrecht, Gemeindereglementen, Konzessionen und Besitzstandsfragen, das jahrelange Freude oder jahrelangen Ärger bringen kann.

In diesem Beitrag erkläre ich, worauf Sie beim Kauf einer Seeliegenschaft in der Schweiz, insbesondere am Bodensee und in der Ostschweiz, rechtlich achten müssen.


Der Gewässerraum: Das wichtigste Konzept seit 2011

Am 1. Januar 2011 trat das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) in Kraft, am 1. Juni 2011 die zugehörige Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese beiden Erlasse haben das Bauen am Wasser in der Schweiz grundlegend verändert.

Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang jedes oberirdischen Gewässers. Er sichert die natürlichen Funktionen des Sees, den Hochwasserschutz und die öffentliche Erholung. Für Sie als Käuferin oder Käufer einer Seeliegenschaft hat das konkrete Folgen.


Mindestbreite bei stehenden Gewässern. Bei Seen mit einer Wasserfläche von mehr als 0,5 Hektaren müssen 20 Meter ab Uferlinie freigehalten werden. Das ist die bundesrechtliche Übergangsbestimmung, solange der definitive Gewässerraum durch die Gemeinde noch nicht festgelegt ist. Mehr zur Praxis im Kanton Thurgau finden Sie auf der Seite des kantonalen Amts für Umwelt.


Grundsätzliches Bauverbot. Im Gewässerraum sind neue private Bauten und Anlagen, Ersatzbauten und Erweiterungen verboten. Erlaubt sind nur standortgebundene und im öffentlichen Interesse liegende Anlagen, etwa Wanderwege, Brücken oder Anlagen zum Hochwasserschutz (Art. 41c GSchV).


Besitzstandsgarantie. Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Innerhalb der Bauzone richtet sich der Umfang nach kantonalem Recht (erweiterte Bestandesgarantie), ausserhalb nach Bundesrecht. Was Sie sanieren, umbauen oder erweitern dürfen, muss im Einzelfall geprüft werden.


Ausnahmen in dicht überbauten Gebieten. In dicht überbauten Gebieten können für zonenkonforme Bauten Ausnahmen bewilligt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das ist die Schlüsselregel für historisch gewachsene Seedorflagen wie Ermatingen, Mannenbach oder Berlingen am Bodensee.

Seeliegenschaft kaufen rechtlich

Konzessionen: Wer ein Bootshaus oder einen Steg hat

Viele Seeliegenschaften besitzen Bootshäuser, Steganlagen, Hafenplätze oder Landanlagen, die in den See hineinragen. Solche Bauten stehen nicht auf Ihrem Land. Sie stehen auf öffentlichem Grund, der dem Kanton oder dem Bund gehört. Für die Nutzung braucht es eine Konzession, also eine öffentlich-rechtliche Wasserrechtsverleihung.

Diese Konzession ist ein eigenes Rechtsverhältnis. Sie ist befristet, oft auf 30 bis 50 Jahre, manchmal auch unbefristet. Sie ist an Bedingungen geknüpft: regelmässige Gebühren, Unterhaltspflichten, Beschränkungen bei Umbauten. Beim Eigentümerwechsel muss die Konzession in der Regel auf Sie als neue Eigentümerin oder neuen Eigentümer übertragen werden, und das geht nicht automatisch.

Konzessionen für Landanlagen oder Seebauten sind oft im Grundbuch angemerkt. Sie finden den Verweis im Anmerkungsteil. Lassen Sie sich vom Verkäufer die vollständigen Konzessionsdokumente vorlegen. Prüfen Sie Restlaufzeit, Gebühren und Auflagen. Was unter ‚alter Bestand‘ verbucht ist, kann bei der nächsten Erneuerung nicht mehr bewilligt werden.


In der Praxis erlebe ich es häufig, dass Bootshäuser aus den 1950er- und 1960er-Jahren mit einem Schiff baulich nicht mehr vereinbar wären, das heute neu zugelassen werden müsste. Solange Sie nichts ändern, geniessen Sie Bestandesschutz. Sobald Sie eine grundlegende Sanierung planen, kann die Behörde verlangen, dass Sie das Bauwerk auf den heutigen Stand bringen oder zurückbauen.


Lex Koller: Für ausländische Käufer entscheidend

Die Lex Koller ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41). Es regelt, wer aus dem Ausland eine Immobilie in der Schweiz erwerben darf und wer eine Bewilligung braucht.


Wer keine Bewilligung braucht. Schweizer Staatsangehörige unabhängig vom Wohnsitz. EU- und EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C). Drittstaatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C.


Wer eine Bewilligung braucht. Drittstaatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung. Auch juristische Personen mit Sitz im Ausland sowie schweizerische Gesellschaften, die mehrheitlich aus dem Ausland beherrscht werden. Für Ferienwohnungen gilt zusätzlich ein gesamtschweizerisches Jahreskontingent von 1’500 Einheiten, das auf die Kantone verteilt wird.


Verschärfung 2026 in der Vernehmlassung. Am 15. April 2026 hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zur Verschärfung der Lex Koller eröffnet, die bis 15. Juli 2026 läuft. Geplant ist: Drittstaatsangehörige sollen auch für Hauptwohnungen neu bewilligungspflichtig werden. Wer wegzieht, soll seine Immobilie innert zwei Jahren wieder verkaufen müssen. Beim Erwerb von Ferienwohnungen sollen die Kontingente verschärft werden. Wer eine Seeliegenschaft als Ferienobjekt mit ausländischem Wohnsitz im Auge hat, sollte den Verlauf der Gesetzgebung eng beobachten.


Für deutsche Nachbarn, die im Vierländereck am Bodensee eine Liegenschaft erwerben möchten, ist die Lex Koller mit Wohnsitz in Deutschland besonders relevant. Hier kommt es entscheidend auf die genaue Konstellation an, oft hilft nur ein spezialisierter Anwalt.


Uferschutz und kantonale Pläne

Neben dem bundesrechtlichen Gewässerraum kennen die meisten Kantone eigene Uferschutzpläne. Sie konkretisieren das Bauverbot, definieren erlaubte Nutzungen und sichern öffentliche Uferwege.

Im Kanton Thurgau ist die kantonale Behandlung im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Im Kanton St. Gallen erfolgt sie durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). In Zürich durch das AWEL. Für jeden Kauf gilt: Prüfen Sie den Uferschutzplan der Standortgemeinde und holen Sie eine Voranfrage beim kantonalen Amt ein.

Was für Sie konkret bedeutet: Auch wenn das Grundstück Seeanstoss hat, können öffentliche Uferwege quer über Ihr Land verlaufen. Pflanz- und Gestaltungsverbote im Uferbereich sind häufig. Direkter Seezugang ist nicht in jedem Fall garantiert. Solche Details stehen im Uferschutzplan oder im ÖREB-Kataster der Gemeinde.


Die Pflichtprüfungen vor jedem Kauf

Bevor Sie einen Vorvertrag unterschreiben, müssen folgende Prüfungen vorliegen. Diese Liste ist meine persönliche Mindestliste, die ich jedem Bauherrn empfehle.



Grundbuchauszug aktuellen Datums. Prüfen Sie Eigentümer, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Grundpfandrechte, Anmerkungen und Vormerkungen. Ein vollständiger Auszug umfasst auch das Hauptbuch, das Tagebuch und alle Belege.

ÖREB-Kataster. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zeigt Bauzonen, Lichtraumprofile, Gewässerraum, Naturschutzzonen, Denkmalschutz und vieles mehr. Bei Seeliegenschaften ist er Pflicht.

Gewässerraum- und Uferschutzplan. Prüfen Sie, ob der definitive Gewässerraum festgelegt ist oder die Übergangsbestimmungen gelten. Ist ein öffentlicher Uferweg eingetragen? Gibt es Pflanzverbote?

Konzessionsdokumente. Für jedes Bootshaus, jeden Steg, jede Bootshütte. Wann ist die Laufzeit? Welche Gebühren? Welche Auflagen? Was passiert beim Ablauf?

Gebäude-Energieausweis (GEAK). Spezielle Bedeutung hat dieser bei Seeliegenschaften, da die ungeschützte Lage zu Wind und Witterung den Energieverbrauch überproportional erhöht. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz seit 1. Januar 2025 verschiebt sich die Norm rasch nach oben.

Bauliche Diagnose. Speziell bei älteren Seeliegenschaften: Fundament, Aufbau, Feuchteschutz, Holzbalken. Liegenschaften am Wasser haben oft Feuchteprobleme, die im Sommer unsichtbar bleiben und im Winter zu schweren Schäden führen.

Eine ausführliche Diskussion zur Frage Kernsanierung oder Teilsanierung finden Sie in meinem Beitrag zu Kernsanierung und Teilsanierung.


Für eine Liegenschaft am Schweizer Ufer gilt selbstverständlich Schweizer Recht.

Sonderfall Bodensee: Drei Länder, drei Rechtsordnungen

Der Bodensee ist eine staatsrechtliche Besonderheit. Drei Länder grenzen an: Schweiz, Deutschland und Österreich. Für eine Liegenschaft am Schweizer Ufer gilt selbstverständlich Schweizer Recht. Aber das völkerrechtliche Regime des Sees selbst, der Schifffahrt, der Fischerei und des Umweltschutzes ist trinational geregelt.

Für Käuferinnen und Käufer einer Seeliegenschaft am Bodensee bedeutet das: Sie bewegen sich auf einem Wasserkörper, dessen Stege, Bootshäuser und Hafenanlagen kantonalem Recht unterliegen, während die Schifffahrt einem internationalen Reglement folgt. Wer mit dem Boot zwischen Romanshorn und Konstanz fahren will, braucht die Bodensee-Schifferpatente. Das hat indirekt auch Einfluss auf die Standortwahl, etwa bei der Frage nach Liegeplatzkapazitäten.

In der Region Ermatingen, Triboltingen, Mannenbach und Salenstein erlebe ich diese Komplexität täglich. Liegenschaften wechseln in der Regel zu Preisen, die deutlich über dem schweizerischen Mittel liegen. Eine Stunde Beratung beim spezialisierten Anwalt kostet weniger als ein Bewertungsfehler von einem Prozent.


Steuerliche Aspekte beim Kauf einer Seeliegenschaft

Beim Kauf einer Seeliegenschaft kommen die üblichen kantonalen Steuern zum Tragen, oft mit besonderem Gewicht.


Handsteuer (Grundstückgewinnsteuer). Beim Verkauf wird der Gewinn besteuert. Bei lange gehaltenen Seeliegenschaften kann das eine substantielle Summe sein. Die Steuer trägt grundsätzlich der Verkäufer, aber sie ist im Verkaufspreis oft mit eingepreist.

Handgeld (Handsteänderungssteuer). Die meisten Kantone erheben sie auf den Kaufpreis. Im Kanton Thurgau beträgt sie aktuell 1 Prozent, im Kanton Zürich gibt es seit 2005 keine Handsteänderungssteuer mehr.

Vermögenssteuer. Der amtliche Wert der Liegenschaft wird zum Vermögen geschlagen. Bei Seeliegenschaften ist der amtliche Wert oft überdurchschnittlich, was die jährliche Steuerbelastung spürbar erhöht.

Eigenmietwert. Schweizer Hauseigentümer versteuern den theoretischen Mietertrag der selbst bewohnten Immobilie als Einkommen. Bei Seeliegenschaften ist der Eigenmietwert häufig deutlich höher als bei einer vergleichbaren Lage ohne See. Die seit Jahren laufende Reform des Eigenmietwerts ist 2026 noch nicht abgeschlossen.


Lassen Sie eine persönliche Steuerberechnung durch eine Treuhand- oder Steuerexpertise erstellen, bevor Sie den Vorvertrag unterzeichnen. Was Sie monatlich an Steuern zahlen, kann den Unterschied zwischen einem Traumhaus und einer finanziellen Last ausmachen.


Klima- und Innovationsgesetz: Auch hier relevant

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) in Kraft. Es verpflichtet die Schweiz zu Netto-Null bis 2050. Für Hauseigentümer von Seeliegenschaften bedeutet das: Sanierungen und Heizungsersatz folgen strengeren Regeln, Förderprogramme stehen aber auch zur Verfügung. Mehr dazu in meinem Beitrag zu Architektur und Klima im Anthropozän.

Speziell bei Seeliegenschaften ist die Wärmepumpe mit Seewassernutzung eine attraktive Option. Allerdings braucht es dafür eine Konzession für die Wasserentnahme und Rückgabe. Auch hier führt der Weg über das kantonale Amt für Umwelt.


Sie planen den Kauf einer Seeliegenschaft am Bodensee oder in der Ostschweiz und brauchen eine fachkundige bauliche und architektonische Beurteilung vor dem Kauf? Dalla Corte Architects begleitet Sie von der Diagnose bis zur Sanierung.

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Häufig gestellte Fragen zum Kauf einer Seeliegenschaft

Darf ich am Seeufer einfach bauen?

Nein. Im Gewässerraum gilt grundsätzlich ein Bauverbot für neue private Bauten. Bei Seen über 0,5 Hektaren müssen mindestens 20 Meter ab Uferlinie freigehalten werden. Ausnahmen gibt es in dicht überbauten Gebieten und für bestehende Bauten unter Besitzstandsgarantie.


Kann ich als Ausländer eine Seeliegenschaft in der Schweiz kaufen?

Das hängt von Ihrer Nationalität und Ihrem Wohnsitz ab. EU- und EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz (Bewilligung B oder C) können Hauptwohnungen ohne Bewilligung kaufen. Drittstaatsangehörige brauchen meist eine Bewilligung. Für Ferienwohnungen gilt zusätzlich ein gesamtschweizerisches Jahreskontingent von 1’500 Einheiten. Eine Verschärfung der Lex Koller ist seit 15. April 2026 in der Vernehmlassung.


Was kostet eine Konzession für ein Bootshaus?

Das ist kantonal sehr unterschiedlich und hängt von Grösse und Lage ab. Im Bodensee-Raum bewegen sich jährliche Konzessionsgebühren für ein einfaches Bootshaus zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken. Lassen Sie sich beim kantonalen Amt eine konkrete Auskunft geben.


Kann ich ein bestehendes Bootshaus modernisieren?

In den meisten Fällen ja, aber unter Auflagen. Die Besitzstandsgarantie schützt den heutigen Bestand. Sobald Sie wesentlich erweitern oder den Charakter ändern, kann die Behörde eine Neubeurteilung verlangen. Bei reinem Unterhalt und kleinerer Renovation gibt es meist grünes Licht.


Gibt es bei Seeliegenschaften besondere Hochwasserrisiken?

Ja. Der Bodensee hatte in den letzten Jahrzehnten mehrere extreme Hochwassersituationen, zuletzt 1999 und 2016. Prüfen Sie im ÖREB-Kataster die Hochwasserkarte und sprechen Sie mit der Gebäudeversicherung des Kantons über den Versicherungsschutz. Bei älteren Liegenschaften lohnt sich häufig eine Anpassung der unteren Geschosse.


Was muss im Kaufvertrag stehen?

Mindestens: Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Beschreibung des Grundstücks und der Gebäude, alle Dienstbarkeiten und Lasten, Konzessionen, Übergang von Nutzung und Risiko, Mängelrechte und Garantien, Antrittstermin. Für Seeliegenschaften gilt: Lassen Sie den Vertrag von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt prüfen, nicht nur vom Notar.


Wie lange dauert ein Kauf typischerweise?

Von der Besichtigung bis zur Eigentumsübertragung im Grundbuch verge hen üblicherweise drei bis sechs Monate. Bei Lex-Koller-pflichtigen Käufen kommen 4 bis 12 Wochen Bewilligungsverfahren hinzu. Für komplexere Fälle, etwa mit Konzessionübertragung oder Servitutsbereinigung, planen Sie ein halbes bis ganzes Jahr ein.


Brauche ich einen Architekten vor dem Kauf?

Bei Seeliegenschaften lohnt es sich fast immer. Ein erfahrener Architekt erkennt versteckte Sanierungskosten, schätzt das Potenzial für Umbauten, kennt die regionalen Bauvorschriften und kann Sie zur Frage ‚Kaufen oder weitersuchen‘ fundiert beraten. Eine Vorab-Begehung mit Architekt kostet wenige hundert Franken und kann Sie vor einer Fehlinvestition in sechsstelliger Höhe bewahren.


Fazit: Eine Seeliegenschaft ist nie nur ein Haus

Eine Seeliegenschaft zu kaufen ist eine Entscheidung, die rechtlich, finanziell und emotional weiter reicht als ein üblicher Immobilienkauf. Sie kaufen nicht nur ein Gebäude. Sie kaufen ein Verhältnis zu einem Wasserkörper, zu einer Landschaft, zu einem Geflecht aus öffentlichem und privatem Recht.

Mein Rat aus 20 Jahren Erfahrung am Bodensee: Lassen Sie sich Zeit. Prüfen Sie Gewässerraum, Konzessionen, Uferschutz und Lex Koller, bevor Sie einen Vorvertrag unterzeichnen. Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt, einen Treuhänder und einen Architekten bei. Das wirkt zunächst wie viel Aufwand. Es ist aber der einzige Weg, sicherzustellen, dass die Liegenschaft auch in zehn, zwanzig und dreissig Jahren das ist, was Sie heute davon erwarten.


Wer am Bodensee oder an einem Schweizer See wohnt, lebt in einem Privileg. Pflegen Sie dieses Privileg mit der gleichen Sorgfalt, mit der Sie es erworben haben.


Über den Autor

Daniel Dalla Corte ist Architekt und Gründer der Dalla Corte Architects GmbH in Ermatingen am Bodensee. Das Büro ist seit 2006 auf nachhaltige Bauplanung, Renovierungen und Sanierungen für Wohn- und Gewerbebauten in der Ostschweiz spezialisiert. Schwerpunkte: Seeliegenschaften, Sanierungen im Bestand, denkmalgeschützte Objekte.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt oder Notar.