Einzelvergabe, General- oder Totalunternehmen

Wer übernimmt was?

Ein Bauvorhaben braucht klare Zuständigkeiten. Die Wahl zwischen Einzelvergabe, Generalunternehmen und Totalunternehmen sollte deshalb vor allem klären, wer plant, wer entscheidet und wer welche Leistung schuldet.

Dalla Corte ArchitectsFachlich geprüft von Daniel Dalla Corte, Architekt NDS ETHRecherche: 2 Min. Lesezeit

Welche Aufgaben möchten Sie zusammenfassen?

Bei einer Einzelvergabe werden Arbeiten mit verschiedenen Unternehmen vereinbart. Ein Generalunternehmen bündelt vertraglich übernommene Bauleistungen; beim Totalunternehmen gehören auch vereinbarte Planungsleistungen zum Umfang. Für die tatsächliche Verantwortung zählt jedoch der Vertrag. Die Bezeichnung allein beschreibt weder sämtliche Leistungen noch die Risiken vollständig.

Die gewünschte Zusammenarbeit sollte vor einer Offertanfrage feststehen. Wie eng möchten Sie an Material- und Detailentscheidungen beteiligt sein? Wer vertritt Ihre Interessen bei der Ausführung? Welche Planung muss vor der Vergabe bereits vorliegen? Diese Fragen beeinflussen, welches Modell zu Ihnen passt.

Was bedeutet ein angebotener Preis?

Ein Pauschalpreis ist nur zusammen mit seinem Leistungsbeschrieb verständlich. Bemusterungen, Reserven, ausgeschlossene Arbeiten und Bedingungen für Änderungen gehören in den Vergleich. Sonst werden möglicherweise unterschiedliche Häuser oder Qualitätsniveaus nebeneinandergestellt.

Wir empfehlen einen gleichartigen Fragenkatalog für alle Angebote. Darin sollte auch stehen, wie Änderungen ausgelöst, bewertet und freigegeben werden. Wer während der Ausführung noch viel entwickeln möchte, braucht dafür eine transparente vertragliche Regelung.

Wer prüft und dokumentiert?

Planung, Bauleitung, Kostenkontrolle und Interessenvertretung sind einzeln zuzuordnen. Dazu gehören die Schnittstellen zu Fachplanenden und Behörden. Die KBOB stellt aktualisierte Vertragsvorlagen bereit; ihr Kontext sind öffentliche Bauvorhaben. Für ein privates Projekt müssen geeignete Vertragsgrundlagen fachlich und gegebenenfalls rechtlich angepasst werden. [1]

Auch eine Bezugnahme auf SIA-Regelwerke braucht Klarheit über Inhalt und vereinbarte Ausgabe. Vertragliche Normen werden nicht durch ihre blosse Bekanntheit zum Bestandteil jedes Auftrags. [2]

Vor der Unterschrift vergleichen

  • Vollständiger Leistungsumfang und ausdrücklich ausgenommene Arbeiten.
  • Zuständigkeiten für Planung, Koordination, Kontrolle und Abnahme.
  • Entscheidungsrechte der Bauherrschaft und Verfahren bei Änderungen.
  • Preisgrundlage, Zahlungsplan und Umgang mit offenen Positionen.
  • Terminannahmen, Dokumentationspflichten und Mängelregelung.
  • Unabhängige Prüfung unklarer oder weitreichender Vertragsbestimmungen.

Das Modell muss zur Zusammenarbeit passen

Wir sehen keinen Vergabeweg, der für jede Bauherrschaft automatisch richtig wäre. Überzeugend ist eine Vereinbarung, deren Leistungen und Verantwortlichkeiten Sie verstehen. Gerne ordnen wir mit Ihnen, welche Zusammenarbeit Sie für Ihr Vorhaben benötigen.

Quellen und Grundlagen

  1. KBOB: Aktualisierte Vertragsvorlagen 2026
  2. SIA: Reglement für das Normenwerk R 200, Ausgabe 2025

Fragen zu Ihrem eigenen Vorhaben besprechen wir gerne persönlich.

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