Bauabnahme und Mängel

Genau hinsehen, klar dokumentieren

Bei der Übergabe ist die Vorfreude gross. Trotzdem braucht dieser Termin Ruhe und Vorbereitung. Die Räume sollen nicht nur bezogen, sondern die vereinbarten Leistungen nachvollziehbar geprüft und dokumentiert werden.

Dalla Corte ArchitectsFachlich geprüft von Daniel Dalla Corte, Architekt NDS ETHRecherche: 2 Min. Lesezeit

Was ist Gegenstand der Abnahme?

Ein Rundgang durch das fertige Haus ersetzt keinen Vergleich mit Vertrag, Plänen und Leistungsbeschrieben. Vorab ist zu klären, welche Leistungen geprüft werden, wer teilnimmt und welche Unterlagen bereitliegen müssen. Bei technischen Anlagen gehören Funktionsnachweise, Einweisung und Dokumentation dazu.

Unfertige Arbeiten, festgestellte Mängel und noch ausstehende Unterlagen sollten getrennt erfasst werden. Eine Fotografie ist hilfreich, braucht aber eine Zuordnung zu Ort, Bauteil und Feststellung. Unklare Sammelvermerke wie «Malerarbeiten kontrollieren» sind für die spätere Bearbeitung wenig brauchbar.

Welche rechtlichen Regeln gelten?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten geänderte gesetzliche Regeln zu Baumängeln. Die Mitteilung des Bundes nennt den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als wesentlich für die Anwendbarkeit. [1] Pauschale Aussagen aus älteren Ratgebern können deshalb irreführen.

Welche Rechte, Fristen und vertraglichen Bestimmungen in Ihrem Fall gelten, muss anhand des konkreten Vertrags geprüft werden. Abnahme, Übergabe und Einzug sollten nicht gedankenlos gleichgesetzt werden. Bei Unsicherheit oder einem Streit gehört eine rechtliche Beurteilung rechtzeitig dazu. Dieser Beitrag legt keine Frist für Ihren Einzelfall fest.

Wie wird die Erledigung verfolgt?

Ein Protokoll ist der Anfang. Zu jeder Feststellung gehören Zuständigkeit, vereinbarter nächster Schritt und ein Termin zur Kontrolle. Nach einer Nachbesserung sollte dokumentiert werden, was erledigt wurde und was noch offen ist. Die KBOB hat ihre Vertragsvorlagen wegen der Rechtsänderung 2026 aktualisiert; auch dies zeigt, warum aktuelle Grundlagen wichtig sind. [2]

Für den späteren Betrieb brauchen Sie ausserdem verständliche Informationen: Revisionspläne, Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise und Kontaktstellen. Diese Dokumentation sollte nicht erst gesucht werden müssen, wenn eine Störung auftritt.

Vorbereitung auf den Termin

  • Vertrag, freigegebene Pläne und Leistungsbeschriebe bereitlegen.
  • Prüfumfang und nötige Fachpersonen bestimmen.
  • Feststellungen mit Ort, Foto und Beschreibung erfassen.
  • Rechtliche Vorbehalte und notwendige Anzeigen fachlich klären lassen.
  • Zuständigkeiten und Nachkontrollen schriftlich festhalten.
  • Vollständigkeit der Unterlagen und die Einweisung in Anlagen prüfen.

Sorgfältig abschliessen

Eine geordnete Abnahme schafft eine gemeinsame Grundlage für die letzten Arbeiten und den Betrieb. Wir besprechen gerne, wie dieser Schritt in Ihrem Projekt vorbereitet und begleitet werden sollte.

Quellen und Grundlagen

  1. Bund: Neue Regeln bei Baumängeln ab 1. Januar 2026
  2. KBOB: Aktualisierte Vertragsvorlagen 2026

Fragen zu Ihrem eigenen Vorhaben besprechen wir gerne persönlich.

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