SIA-Normen
Was Bauherrschaften klären sollten
Redaktion: Dalla Corte ArchitectsQuellenstand: 2 Min. Lesezeit
Wovon sprechen die Beteiligten?
Das SIA-Normenwerk umfasst unterschiedliche Arten von Grundlagen. Das öffentliche Reglement R 200 unterscheidet unter anderem technische und vertragliche Normen. Vertragliche Normen müssen vereinbart werden. [1] Aus dieser Unterscheidung folgt für ein Baugespräch eine einfache Frage: Geht es um eine technische Anforderung, eine vereinbarte Leistung oder eine Vertragsbedingung?
Wir erwarten nicht, dass Sie sämtliche Regelwerke selbst lesen. Sie sollten aber verstehen können, welche für eine wichtige Entscheidung herangezogen werden und wer sie anwendet. Eine Normnummer allein erklärt noch nicht, warum ein bestimmter Aufbau für Ihr Haus vorgesehen ist.
Was schuldet der Vertrag?
Leistungsumfang, Qualitätsziele und Zuständigkeiten müssen sich aus den vereinbarten Unterlagen ergeben. Dazu können bestimmte Normen und Ausgaben gehören. Ob eine technische Regel über den Vertrag hinaus Bedeutung hat, lässt sich nicht für jeden Fall gleich beantworten; dafür können gesetzliche Vorgaben und weitere Umstände entscheidend sein.
Bei Unklarheiten ist eine fachliche oder rechtliche Einordnung sinnvoller als eine allgemeine Behauptung, sämtliche SIA-Normen seien immer automatisch verbindlich. Gerade bei älteren Verträgen oder späteren Änderungen sollte die Grundlage nachvollziehbar festgehalten werden.
Reicht die Mindestanforderung für Ihren Alltag?
Ein technischer Nachweis und ein persönlicher Qualitätswunsch sind nicht identisch. Wenn Sie beispielsweise besonderen Wert auf Ruhe legen, muss dieser Wunsch vor der Konstruktion besprochen werden. Er gehört in die Aufgabenstellung und gegebenenfalls in zusätzliche vereinbarte Anforderungen.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, diese Erwartungen übersetzbar zu machen. Wo Spezialwissen nötig ist, braucht es die entsprechenden Fachpersonen und einen klaren Prüfauftrag.
Vier Fragen für die nächste Besprechung
- Welche konkrete Norm und Ausgabe ist für diese Frage massgebend?
- Warum ist sie hier anzuwenden, und ist sie vertraglich vereinbart?
- Welche Leistung oder Qualität wird damit beschrieben?
- Wer erstellt und prüft den Nachweis, und wann erhalten wir ihn?
Verständliche Grundlagen verlangen
Sie müssen keine Normensammlung auswendig kennen, um verantwortlich zu entscheiden. Ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Wunsch, Vereinbarung und Nachweis ist wichtiger. Gerne helfen wir, die offenen Qualitätsfragen Ihres Vorhabens in eine verständliche Aufgabenstellung zu übersetzen.
Quellen und Grundlagen
Fragen zu Ihrem eigenen Vorhaben besprechen wir gerne persönlich.
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